Sicherheitsschuh AB-34512 Der ESD Schnürschuh CRAWLER von ABEBA vereint Sicherheit und Komfort für berufliche Anforderungen. Dieser Halbschuh in schwarz/rot, verfügbar in den Größen 36 bis 48, ist ausgestattet mit einer Aluminium-Zehenkappe und einer rutschhemmenden Sohle (SRC), die höchste Sicherheit gemäß EN ISO 20345:2011 S1 und DIN EN 61340-5-1 bietet. Das atmungsaktive Textil und das Innenfutter mit Silberionen sorgen für ein optimales Fußklima, während die kratzfeste Beschichtung und die dämpfende PU-Zwischensohle den Tragekomfort erhöhen.
Technische Details:
- Form: Halbschuh
- Serie: Crawler
- Farbe: Schwarz/Rot
- Größe: 36-48
- Einlegesohle: Auswechselbar, Active Comfort
- Futter: Mit Silberionen
- Geschlecht: Unisex
- Obermaterial: Mikrofaser
- Orthopädische Einlegesohlen: DGUV 112-191
- Verschluss: Schnürverschluss
- Waschbar bei: 30 °C
- Klasse: S1
- Rutschhemmung: SRC
- Zehenschutz: Aluminium
Dieser Schuh bietet neben der Sicherheit auch hohen Tragekomfort und ist ideal für den beruflichen Alltag.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Aluminium
Zehenschutzkappen aus Aluminium sind ca. 40 % leichter als Stahlkappen, aber rosten nicht. Sie weisen eine sehr hohe Stabilität sowie Haltbarkeit auf und sind recyclebar.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Waschbarkeit
Der Schuh kann in der Maschine gewaschen werden (je nach Modell bei 30°C oder 60°C).
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.