Der Sicherheitsclog ESD AB-7131042 von ABEBA vereint Funktionalität mit höchsten Sicherheitsstandards und ist speziell für den Einsatz in ESD-geschützten Bereichen konzipiert. Diese Unisex-Sicherheitsschuhe in klassischem Schwarz sind aus hochwertigem Glattleder gefertigt und verfügen über eine Stahlkappe, die den Zehenbereich effektiv schützt. Der klappbare Fersenriemen bietet eine flexible Passform, während das auswechselbare Fußbett und das Innenfutter, angereichert mit Silberionen, für zusätzlichen Komfort und Hygiene sorgen. Die ultraleichte, dämpfungsaktive PU-Laufsohle ist öl- und benzinbeständig und bietet ausgezeichnete Rutschhemmung (SRC). Diese Schuhe erfüllen die Normen DIN EN 61340-5-1 und EN ISO 20345:2012 (SB, FO, SRC) und sind für orthopädische Einlegesohlen nach DGUV 112-191 geeignet. Mit einem Gewicht von nur 465 g in Größe 42 sind diese Clogs besonders leicht und bieten aktive Unterstützung durch die spezielle 'Active Comfort' Einlegesohle. Verfügbar in den Größen 35 bis 48, sind sie eine ideale Wahl für Fachkräfte, die Wert auf Sicherheit und Komfort legen.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse SB
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie erfüllen in der Regel die Mindestanforderungen für Sicherheitsschuhe und sind rutschhemmend. Meist für den Innenbereich geeignete Schuhe mit offenem Fersenbereich wie Pantoletten oder Clogs. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.