Die Sicherheitssandale ESD AB-31031 von ABEBA kombiniert Funktionalität und Komfort für den industriellen Einsatz. Dieses Modell ist ausgestattet mit einer Stahlkappe und einem doppelten Klettverschluss, der eine optimale Passform und schnelles An- und Ausziehen ermöglicht. Das Obermaterial aus Glattleder und die atmungsaktiven Air-Mesh Textileinsätze sorgen für eine hohe Luftdurchlässigkeit und angenehmen Tragekomfort. Die Innensohle ist auswechselbar und verfügt über eine Geleinlage, die zusätzliche Dämpfung bietet. Das Innenfutter ist mit Silberionen angereichert, die für ihre antibakteriellen Eigenschaften bekannt sind. Die ultraleichte PU-Laufsohle ist nicht nur öl- und benzinbeständig, sondern auch rutschhemmend nach SRA-Standard und dämpfungsaktiv, was den Tragekomfort weiter erhöht. Die Sandale entspricht der Sicherheitsklasse S1 und den Normen EN ISO 20345:2007, DIN EN 345-2, DIN EN 61340-5-1 sowie IEC 61340-5-1. Verfügbar in der Farbe Weiß und in den Größen 35 bis 48, ist dieses Unisex-Modell sowohl für Damen als auch Herren geeignet und erfüllt die Anforderungen an orthopädische Einlegesohlen gemäß DGUV 112-191.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRA
Der Schuh ist rutschhemmend auf Böden aus Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung).
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.