Der Sicherheitsschnürschuh ESD AB-7131038 von ABEBA vereint Funktionalität und Komfort für den industriellen Einsatz. Dieser Halbschuh ist aus hochwertigem Glattleder gefertigt und verfügt über eine Stahlkappe, die den Zehenbereich effektiv schützt. Die integrierten Reflektorstreifen sorgen für verbesserte Sichtbarkeit. Das Innenfutter ist mit Silberionen ausgestattet, die für Hygiene und Frische sorgen. Die Sohle des Schuhs ist aus einer extra leichten, öl- und benzinbeständigen PU-Mischung hergestellt und bietet ausgezeichnete Rutschhemmung (SRC). Zudem erfüllt der Schuh die Anforderungen der Normen DIN EN 61340-5-1 und EN ISO 20345:2012, Klasse S2, und ist auch in einer S3-Variante mit zusätzlicher Stahlkappe erhältlich. Die Einlegesohle ist auswechselbar und entspricht der orthopädischen Norm DGUV 112-191, was zusätzlichen Komfort und Anpassungsfähigkeit bietet. Das Gewicht des Schuhs beträgt lediglich 490 g bei Größe 42, was ihn zu einer ausgezeichneten Wahl für lange Arbeitstage macht. Verfügbar in Schwarz und in den Größen 35 bis 48, richtet sich dieses Modell an alle Geschlechter.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S2
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch, wasserdicht und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich und eine kraftstoffbeständige Sohle.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.