Der Sicherheitsschnürschuh ESD AB-7131050 von ABEBA ist ein hochfunktionales Schuhwerk, das speziell für den professionellen Einsatz entwickelt wurde. Dieses Modell kombiniert eine robuste Mikrofaser als Obermaterial mit einem atmungsaktiven Innenfutter, das durch Silberionen für eine antibakterielle Wirkung sorgt. Die reflektierenden Streifen erhöhen die Sichtbarkeit und Sicherheit bei schlechten Lichtverhältnissen.
Die auswechselbare Active Comfort Einlegesohle bietet optimalen Komfort und Unterstützung, während die Stahlkappe effektiven Schutz vor Stößen bietet. Die PU-Laufsohle ist nach SRC zertifiziert und bietet eine hervorragende Rutschhemmung, was den Schuh ideal für glatte und rutschige Oberflächen macht.
Erhältlich in den Größen 35 bis 48 und in der Farbkombination schwarz/orange, erfüllt dieser Halbschuh die Normen DIN EN 61340-5-1 und EN ISO 20345:2011 in der Schutzklasse S1. Das Schuhgewicht beträgt 460 g bei Größe 42, was ihn zu einem leichten Begleiter im Arbeitsalltag macht.
Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Auslaufartikel handelt. Als Alternative wird der Artikel AB-7131056 empfohlen.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.