Sicherheitsschuh AB-2626-1 Der Sicherheitsschuh AB-2626-1 ist ein ESD-zertifizierter Sicherheits-Schnürschuh, der ideal für technische Berufe geeignet ist. Dieser Schuh kombiniert Funktionalität mit höchsten Sicherheitsstandards und ist in der Farbe Weiß in den Größen 49 bis 52 erhältlich. Das Obermaterial besteht aus atmungsaktiver Mikrofaser, die bei 30°C waschbar ist. Die Stahlkappe und die Zweischicht-PU-Sohle mit Umknickschutz, Flexzone, Stoßdämpfung und Torsionsgelenk aus TPU bieten optimalen Schutz und Komfort. Das antibakterielle Spezialfutter mit Silberionen sorgt für Feuchtigkeitsabsorption und Hygiene.
Technische Daten:
- Klasse: S1, SRC
- Normen: EN ISO 20345:2007, DIN EN 345-1, DIN EN 61340-5-1, IEC 61340-5-1
- Einlegesohle: auswechselbar, Typ Active Comfort
- Verschluss: Schnürverschluss
- Rutschhemmung: SRC
- Gewicht pro Schuh (Gr. 42): 550 g
- Orthopädische Einlegesohlen: DGUV 112-191
Dieser Schuh ist eine ideale Wahl für Arbeitsumgebungen, die sowohl Sicherheit als auch Komfort erfordern.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Waschbarkeit
Der Schuh kann in der Maschine gewaschen werden (je nach Modell bei 30°C oder 60°C).
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.