Der Sicherheitsschuh AB-2626-1 von ABEBA vereint hohe Sicherheitsstandards mit Tragekomfort und Funktionalität für den beruflichen Alltag. Dieser ESD-fähige Sicherheitsschnürschuh ist in der Größe 49 bis 52 erhältlich und besticht durch sein weißes Obermaterial aus atmungsaktiver Mikrofaser, das bei 30 °C waschbar ist. Die Stahlkappe und die Zweischicht-PU-Sohle mit integriertem Umknickschutz, Flexzone, Stoßdämpfung sowie einer asymmetrischen Ferse und einem Torsionsgelenk aus TPU bieten optimalen Schutz und erhöhte Rutschfestigkeit gemäß SRC-Norm. Die Sicherheitsklasse S1 entspricht den Normen EN ISO 20345:2007, DIN EN 345-1, DIN EN 61340-5-1 und IEC 61340-5-1, was den Schuh für verschiedenste Arbeitsumgebungen qualifiziert. Ergänzt wird die Ausstattung durch ein feuchtigkeitsabsorbierendes, antibakterielles Futter mit Silberionen und eine auswechselbare Einlegesohle der Serie 'Active Comfort', die auch orthopädische Anpassungen nach DGUV 112-191 ermöglicht. Der Schuh ist speziell für Herren konzipiert und bietet mit einem Gewicht von 550 g bei Größe 42 eine robuste, jedoch komfortable Lösung für den Arbeitsalltag.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Waschbarkeit
Der Schuh kann in der Maschine gewaschen werden (je nach Modell bei 30°C oder 60°C).
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.