Sicherheitsschuh ESD AB-31773 Der Sicherheitsschuh ESD AB-31773 von ABEBA vereint Funktionalität und Sicherheit in einem modernen Design. Dieser ESD-zertifizierte Schnürschuh ist mit einer Stahlkappe ausgestattet, die den Normen DIN EN 61340-5-1 und EN ISO 20345:2011, Klasse S2, entspricht. Die Kombination aus atmungsaktivem, gestricktem Textil und einem Innenfutter, das mit Silberionen angereichert ist, sorgt für eine optimale Feuchtigkeitsabsorption und verbesserte Hygiene. Die Zehenschutzkappe bietet zusätzlichen Schutz in gefährlichen Arbeitsumgebungen.
Technische Daten:
- Farbe: Blau
- Größe: 35-48
- Zehenschutz: Stahl
- Form: Halbschuh
- Serie: uni6
- Einlegesohle: Auswechselbar, Typ Active Comfort
- Futter: Mit Silberionen
- Geschlecht: Unisex
- Gewicht bei Gr. 42: 600 g
- Obermaterial: Textil
- Orthopädische Einlegesohlen: DGUV 112-191
- Verschluss: Schnürverschluss
- Waschbar bei: 30 °C
- Rutschhemmung: SRC
Die Laufsohle aus TPU ist öl- und benzinbeständig und verfügt über Flexzonen, die eine rutschhemmende Wirkung (SRC) garantieren. Ideal für technische Berufe, in denen sowohl Komfort als auch Schutz gefordert sind.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S2
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch, wasserdicht und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich und eine kraftstoffbeständige Sohle.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Waschbarkeit
Der Schuh kann in der Maschine gewaschen werden (je nach Modell bei 30°C oder 60°C).
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.