Der Sicherheitsschuh ESD AB-7131047 von ABEBA vereint Funktionalität und Komfort in einem hochwertigen Design. Dieser Unisex-Halbschuh ist in der Farbe Weiß und in den Größen 35 bis 48 verfügbar. Das Obermaterial besteht aus Glattleder und ist mit einer kratzfesten Überkappe ausgestattet. Das Innenfutter, angereichert mit Silberionen, bietet antimikrobielle Eigenschaften, während die auswechselbare Einlegesohle Active Comfort für zusätzlichen Komfort sorgt. Die Schuhe sind mit zwei verstellbaren Klettverschlüssen ausgerüstet, die eine optimale Passform gewährleisten. Die Stahlkappe schützt den Zehenbereich effektiv, und die PU-Laufsohle bietet hervorragende Dämpfungseigenschaften sowie Öl- und Benzinresistenz. Die Sohle ist zudem rutschhemmend (SRC) und unterstützt sicheres Gehen auf verschiedenen Untergründen. Die leichte Konstruktion des Schuhs (390 g bei Größe 42) macht ihn ideal für lange Tragezeiten. Zugelassen nach DIN EN 345-2 und DIN EN 61340-5-1, erfüllt dieser Schuh auch die Anforderungen für ESD-Schutz und ist mit orthopädischen Einlegesohlen nach DGUV 112-191 kompatibel.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S2
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch, wasserdicht und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich und eine kraftstoffbeständige Sohle.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.