Der ESD Sicherheitsschuh AB-7131058 von ABEBA vereint höchste Sicherheitsstandards mit komfortablem Tragegefühl für den professionellen Einsatz. Ausgestattet mit einer Stahlkappe und einer rutschhemmenden PU-Laufsohle, die gemäß SRC zertifiziert ist, bietet dieser Halbschuh optimalen Schutz in rutschigen und öligen Arbeitsumgebungen. Das Obermaterial aus Glattleder und atmungsaktive Air-Mesh Textileinsätze gewährleisten eine gute Luftzirkulation und Tragekomfort. Die spezielle Luftpolster-Sohle sorgt für ausgezeichnete Dämpfung, während das Innenfutter mit Silberionen die Hygiene im Schuh verbessert. Die Einlegesohle vom Typ Active Comfort ist auswechselbar, was eine individuelle Anpassung ermöglicht und die orthopädischen Anforderungen nach DGUV 112-191 erfüllt. Verfügbar in Weiß und in den Größen 35 bis 48, eignet sich dieser Unisex-Schuh für eine breite Palette von Fußgrößen und -formen. Das Gewicht des Schuhs beträgt lediglich 475 g bei Größe 42, was ihn zu einem der leichtesten in seiner Klasse macht. Ideal für Arbeitsumgebungen, die ESD-Schutz gemäß DIN EN 61340-5-1 und IEC 61340-5-1 erfordern.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.