Sicherheitsslipper ESD AB-7131037 Der Sicherheitsslipper ESD AB-7131037 aus der Serie x-light vereint Funktionalität und Komfort für Damen und Herren. Dieser Unisex-Slipper ist mit einer Stahlkappe ausgestattet und bietet durch das Obermaterial aus Glattleder sowie ein Innenfutter, das mit Silberionen angereichert ist, optimalen Schutz und Hygiene. Die extra leichte, öl- und benzinbeständige PU-Laufsohle sorgt für ausgezeichnete Rutschhemmung (SRC). Zudem ist das Fußbett auswechselbar, was individuelle Anpassungen ermöglicht. Der Schuh entspricht den Normen DIN EN 61340-5-1, EN ISO 20345:2012, S2, FO, SRC und ist in der Farbe Schwarz in den Größen 35 bis 48 verfügbar. Die orthopädischen Einlegesohlen entsprechen der DGUV 112-191.
Technische Daten:
- Größe: 35-48
- Farbe: Schwarz
- Klasse: S2
- Zehenschutz: Stahl
- Form: Slipper
- Serie: x-light
- Einlegesohle auswechselbar: Ja
- Futter: Mit Silberionen
- Geschlecht: Unisex
- Gewicht bei Gr. 42: 480 g
- Obermaterial: Leder
- Typ Einlegesohle: Active Comfort
- Rutschhemmung: SRC
- Zusatzanforderungen: FO
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S2
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch, wasserdicht und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich und eine kraftstoffbeständige Sohle.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.