Die Sicherheitsslipper ESD AB-7131037 von ABEBA sind für Damen und Herren konzipiert und bieten durch ihre hochwertige Verarbeitung und durchdachte Features optimale Sicherheit am Arbeitsplatz. Das Obermaterial besteht aus robustem Glattleder, während das Innenfutter mit Silberionen angereichert ist, was für eine antibakterielle Wirkung sorgt. Die Schuhe verfügen über eine auswechselbare Active Comfort Einlegesohle und sind orthopädisch anpassbar gemäß DGUV 112-191, was sie besonders für lange Tragezeiten geeignet macht.
Die Sicherheitsslipper sind in der Größe 35 bis 48 verfügbar und entsprechen der Sicherheitsklasse S2. Sie sind mit einer Stahlkappe ausgestattet, die den Zehenbereich schützt, während die extra leichte, öl- und benzinbeständige PU-Laufsohle zusätzlich rutschhemmend (SRC) ist und somit einen sicheren Stand garantiert. Die Schuhe erfüllen die Normen DIN EN 61340-5-1 und EN ISO 20345:2012. Mit einem Gewicht von nur 480 g in Größe 42 bieten diese Unisex-Slipper eine Kombination aus Leichtigkeit und Schutz, ideal für verschiedene Arbeitsumgebungen.
Die Serie x-light zeichnet sich durch ihr geringes Gewicht und hohen Tragekomfort aus, was sie zur idealen Wahl für technische Einkäufer macht, die Wert auf Sicherheit und Komfort legen.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S2
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch, wasserdicht und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich und eine kraftstoffbeständige Sohle.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.