Sicherheitssandale AB-31378 Diese ESD Sicherheitssandale, Teil der Serie Static Control, ist speziell für Berufs- und Sicherheitsanforderungen konzipiert. Mit einer Kunststoff-Zehenkappe und der Klassifizierung S1 gemäß DIN EN 345-1 und DIN EN 61340-5-1 bietet der Schuh zuverlässigen Schutz. Die Sandale verfügt über Doppelklettverschlüsse und eine öl- und benzinbeständige Spezialgummi-Laufsohle mit Flexzone, Crossprofil, Lamellenprofil und Torsionsgelenk, die rutschhemmend (SRA) ist. Das Obermaterial besteht aus Velours in der Farbe Anthrazit. Zusätzlich sind die Einlegesohlen auswechselbar und orthopädisch anpassbar nach DGUV 112-191. Das Futter mit Silberionen unterstützt die Hygiene. Verfügbar in den Größen 36 bis 47, ist dieser Unisex-Schuh sowohl für Männer als auch Frauen geeignet.
- Klasse: S1
- Zehenschutz: Kunststoff
- Größen: 36-47
- Farbe: Anthrazit
- Gewicht (Gr. 42): 590 g
- Rutschhemmung: SRA
- Verschluss: Klettverschluss
- Einlegesohle: Auswechselbar, Typ acc Wave
- Futter: Mit Silberionen
- Obermaterial: Velours
- Orthopädische Einlegesohlen: DGUV 112-191
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe metallfrei
Metallfreie Zehenschutzkappen sind Kunststoff-/Kompositkappen aus faserverstärktem Kunststoff. Sie sind leichter als Stahl oder Aluminiumkappen und nicht thermisch leitfähig.
Rutschhemmung SRA
Der Schuh ist rutschhemmend auf Böden aus Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung).
Metallfrei
Der Schuh ist komplett metallfrei. Er besteht aus Textilmaterial und Kunststoffelementen (Zehenschutzkappe, Ösen usw.)
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.