Sicherheitsstiefel AB-31475 Dieser ESD Sicherheitsstiefel aus der Serie Static Control bietet neben einer Kunststoffkappe und einer metallfreien Durchtrittssicherheit auch Reflektorstreifen für erhöhte Sichtbarkeit. Das Obermaterial besteht aus robustem Leder, und die öl- und benzinbeständige Spezialgummi-Laufsohle ist mit Flexzone, Cross-, Lamellenprofil und Torsionsgelenk ausgestattet, was für Rutschhemmung sorgt. Die Normen EN ISO 20345:2007 und DIN EN 61340-5-1 werden erfüllt.
Technische Details:
- Größen: 39-47
- Farbe: Schwarz
- Einlegesohle: Auswechselbare acc Wave, orthopädisch (DGUV 112-191)
- Futter: Mit Silberionen
- Gewicht (Gr. 42): 905 g
- Verschluss: Schnürverschluss
- Klasse: S3, Rutschhemmung: SRA
- Zehenschutz: Kunststoff
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S3
Schuhe mit Zehenschutzkappe aus Aluminium, Kunststoff oder Stahl. Sie sind rutschhemmend, antistatisch, wasserdicht und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie eine durchtrittsichere Stahlzwischensohle, eine profilierte Laufsohle sowie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe metallfrei
Metallfreie Zehenschutzkappen sind Kunststoff-/Kompositkappen aus faserverstärktem Kunststoff. Sie sind leichter als Stahl oder Aluminiumkappen und nicht thermisch leitfähig.
Rutschhemmung SRA
Der Schuh ist rutschhemmend auf Böden aus Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung).
Durchtrittschutz Zwischensohle metallfrei
Der Durchtrittschutz schützt den Fuß vor Nägeln und anderen spitzen Gegenständen. Ein metallfreier Durchtrittschutz aus Textilgewebe ist leichter und flexibler und deckt die gesamte Fußoberfläche. Allerdings können sehr spitze Gegenstände durchdringen.
Metallfrei
Der Schuh ist komplett metallfrei. Er besteht aus Textilmaterial und Kunststoffelementen (Zehenschutzkappe, Ösen usw.)
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.