Sicherheitsstiefel AB-31853 Diese Sicherheitsstiefel kombinieren hohe Sicherheitsstandards mit Komfort für den professionellen Einsatz. Sie verfügen über eine metallfreie, durchtrittssichere Zwischensohle und eine Stahlkappe, die robusten Schutz bietet. Das Obermaterial aus Glattleder und das Innenfutter, angereichert mit Silberionen, gewährleisten Hygiene und Komfort. Die PU-Laufsohle ist öl- und benzinbeständig sowie rutschhemmend und dämpfungsaktiv. Zusätzlich bieten diese Stiefel eine auswechselbare Einlegesohle mit Gel-Dämpfung für zusätzlichen Komfort während langer Arbeitsstunden. Die Stiefel sind ESD-konform gemäß DIN EN 61340-5-1 und IEC 61340-5-1, was sie ideal für Arbeitsumgebungen mit elektrostatischen Anforderungen macht.
- Klasse: S3
- Rutschhemmung: SRA
- Normen: EN ISO 20345:2007, DIN EN 61340-5-1, IEC 61340-5-1
- Größe: 35-48
- Farbe: Schwarz
- Geschlecht: Unisex
- Verschluss: Schnürverschluss
Diese Eigenschaften machen die Stiefel zu einer optimalen Wahl für Sicherheit und Komfort am Arbeitsplatz.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S3
Schuhe mit Zehenschutzkappe aus Aluminium, Kunststoff oder Stahl. Sie sind rutschhemmend, antistatisch, wasserdicht und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie eine durchtrittsichere Stahlzwischensohle, eine profilierte Laufsohle sowie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRA
Der Schuh ist rutschhemmend auf Böden aus Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung).
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.