Sicherheitsschuh Hugo ESD Der Sicherheitsschuh Hugo ESD "BAAK Industrial" vereint Funktionalität und Sicherheit für den professionellen Einsatz. Dieser Halbschuh aus schwarz-grauem Rindveloursleder ist mit einer Stahlkappe ausgestattet und bietet metallfreien Durchtrittschutz. Die rutschhemmende PU/PU-Laufsohle sorgt für optimalen Halt und entspricht den Normen DIN EN 61340-5-1 sowie EN ISO 20345 S1P SRC. Die reflektierenden Applikationen erhöhen die Sichtbarkeit und Sicherheit des Trägers. Zudem ist der Schuh für orthopädische Einlagen nach DGUV 112-191 und ÖNORM Z 1259 geeignet und verfügt über eine auswechselbare Baak Softstep-Einlegesohle. Verfügbar in den Größen 35-48, bietet der Schuh eine Standardweite von 11 und ein Gewicht von 590 g bei Größe 42. Der Schnürverschluss garantiert eine individuelle Passform und hohen Tragekomfort.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1P
Schuhe mit Zehenschutzkappe aus Aluminium, Kunststoff oder Stahl. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie eine durchtrittsichere Stahlzwischensohle sowie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Durchtrittschutz Zwischensohle metallfrei
Der Durchtrittschutz schützt den Fuß vor Nägeln und anderen spitzen Gegenständen. Ein metallfreier Durchtrittschutz aus Textilgewebe ist leichter und flexibler und deckt die gesamte Fußoberfläche. Allerdings können sehr spitze Gegenstände durchdringen.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.