Sicherheitssandale ACT147 Die ESD Sicherheitssandale Bata ACT-147 aus der Walkline Serie kombiniert Funktionalität mit Komfort für den professionellen Einsatz. Das Obermaterial besteht aus strapazierfähiger Mikrofaser und ist mit einem praktischen Klettverschluss ausgestattet. Eine Stahlkappe schützt die Zehen effektiv, während das Bata Cool Comfort®-Futter für ein angenehmes Fußklima sorgt. Die Sandale erfüllt die Sicherheitsnormen EN ISO 20345 S1P SRC HI und DIN EN 61340-4-3, ist antistatisch und bietet eine hervorragende Rutschhemmung (SRC) auf verschiedenen Untergründen. Die grüne PU-Laufsohle mit schwarzer PU-Zwischensohle bietet zusätzliche Sicherheit und Komfort. Verfügbar in den Größen 38 bis 49 in der Farbe Schwarz mit neon-grünen Akzenten. Die Einlegesohle ist auswechselbar, und die Sandale ist für orthopädische Anpassungen nach DGUV 112-191 geeignet. Das Schuhgewicht beträgt ca. 575 g in Größe 42. Ideal für Berufstätige, die Wert auf Sicherheit und Komfort legen. Artikelnummer: BT-ACT147ESD
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1P
Schuhe mit Zehenschutzkappe aus Aluminium, Kunststoff oder Stahl. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie eine durchtrittsichere Stahlzwischensohle sowie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.