Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1P
Schuhe mit Zehenschutzkappe aus Aluminium, Kunststoff oder Stahl. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie eine durchtrittsichere Stahlzwischensohle sowie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Metallfrei
Der Schuh ist komplett metallfrei. Er besteht aus Textilmaterial und Kunststoffelementen (Zehenschutzkappe, Ösen usw.)
Überkappe
Die Überkappe ist meist aus Kunststoffmaterial (z. B. PU oder TPU) und ist fest mit dem Schuh verarbeitet. Sie schützt den vorderen Bereich eines Arbeitsschuhs vor vorzeitigem Verschleiß und verlängert so die Lebensdauer des Sicherheitsschuhs.
Vegan
Der Schuh ist lederfrei und frei von anderen tierischen Produkten. Auch bei der Herstellung werden keine tierischen Materialien oder Hilfsstoffe mit Bestandteilen tierischer Herkunft eingesetzt.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.