Der Sicherheitsschuh Milo von Lemaitre vereint Funktionalität und Komfort für den industriellen Einsatz. Dieses Modell ist aus einer hochwertigen Mikrofaser mit TPU-Beschichtung gefertigt und verfügt über ein wasserabweisendes Textilobermaterial. Besonders für Umgebungen, in denen Perforation erforderlich ist, bieten die Varianten LE-8109 und LE-8110 eine optimale Lösung. Der Schuh ist mit einer Aluminium-Zehenschutzkappe ausgestattet, die robusten Schutz bietet, während das Meshfutter für Atmungsaktivität sorgt.
Die PU/PU-Laufsohle des Halbschuhs ist öl-, säure- und benzinbeständig und bietet ausgezeichnete Rutschhemmung (SRC) sowie antistatische Eigenschaften. Verfügbar in den Größen 35 bis 49 und in der Farbkombination schwarz/blau, erfüllt der Sicherheitsschuh die Anforderungen der Schutzklasse S3 nach EN ISO 20345:2011. Er ist sowohl für Männer als auch für Frauen geeignet und ermöglicht die Integration von orthopädischen Einlegesohlen gemäß DGUV 112-191.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Schuh ab einem Paar mit Ihrem Firmenlogo zu personalisieren, um die Firmenzugehörigkeit zu unterstreichen. Für weitere Details und ein individuelles Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S3
Schuhe mit Zehenschutzkappe aus Aluminium, Kunststoff oder Stahl. Sie sind rutschhemmend, antistatisch, wasserdicht und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie eine durchtrittsichere Stahlzwischensohle, eine profilierte Laufsohle sowie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Aluminium
Zehenschutzkappen aus Aluminium sind ca. 40 % leichter als Stahlkappen, aber rosten nicht. Sie weisen eine sehr hohe Stabilität sowie Haltbarkeit auf und sind recyclebar.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.