Sicherheitsschuh Nils Der Sicherheitsschuh Nils von Lemaitre kombiniert fortschrittliche Schutzmerkmale mit hoher Funktionalität und Komfort. Dieser ESD-fähige Halbschuh ist speziell für den Einsatz in Arbeitsumgebungen konzipiert, wo elektrostatische Entladung ein Risiko darstellen kann. Er erfüllt die Normen DIN EN 61340-5-1, EN ISO 20345 (S1P, SRC) und bietet umfassenden Schutz durch eine Aluminium-Zehenkappe und eine PU/PU-Laufsohle, die öl-, säure- und benzinbeständig sowie rutschhemmend ist.
Technische Details:
- Obermaterial: Mikrofaser mit TPU-Beschichtung und wasserabweisendem Textil
- Futter: Mesh
- Zehenschutz: Aluminium
- Laufsohle: PU/PU, antistatisch, rutschhemmend (SRC)
- Größen: 35-49
- Farbe: Schwarz/Blau
- Verschluss: UTURN®
- Zusätzliche Eigenschaften: Auswechselbare Einlegesohle, orthopädische Einlegesohlen nach DGUV 112-191 möglich, Kälteisolierung (CI)
Der Sicherheitsschuh ist unisex, für eine breite Palette von Größen verfügbar und bietet durch seine durchdachte Konstruktion und Materialauswahl maximale Sicherheit und Tragekomfort. Ideal für technische Berufe und Industrieeinsätze. Artikelnummer: LE-8110
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1P
Schuhe mit Zehenschutzkappe aus Aluminium, Kunststoff oder Stahl. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie eine durchtrittsichere Stahlzwischensohle sowie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Aluminium
Zehenschutzkappen aus Aluminium sind ca. 40 % leichter als Stahlkappen, aber rosten nicht. Sie weisen eine sehr hohe Stabilität sowie Haltbarkeit auf und sind recyclebar.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.