Damen-Sicherheitssandale OT-98806 Diese ESD Damen-Sicherheitssandale "Otter" kombiniert Funktionalität und Komfort für den professionellen Einsatz. Ausgestattet mit einer Stahlkappe und konform mit den Normen S1, EN ISO 20345, DIN EN 61340-5-1 und EN 345 S1, bietet dieser Schuh optimalen Schutz. Das Obermaterial aus Nubukleder und das Textilfutter sorgen für Atmungsaktivität und Bequemlichkeit. Die Sandale verfügt über eine PU-Zwischensohle LightDensity und eine rutschhemmende TPU-PU-Sohle (SRC), die zusammen mit der auswechselbaren, orthopädischen Einlegesohle (DGUV 112-191) hohen Tragekomfort gewährleisten. Der praktische Klettverschluss ermöglicht eine einfache Anpassung an die Fußform. Verfügbar in Schwarz, Größe 36-42.
- Obermaterial: Nubukleder
- Einlegesohle: Auswechselbar, orthopädisch (DGUV 112-191)
- Sohle: TPU-PU, rutschhemmend (SRC)
- Zehenschutz: Stahlkappe
- Verschluss: Klettverschluss
- Größen: 36-42
- Farbe: Schwarz
- Normen: S1, EN ISO 20345, DIN EN 61340-5-1, EN 345 S1
Schuhe wurden gemäß den Vorgaben der DIN EN 61340 überprüft. Sie haben in der Regel einen Durchgangswiderstand von 7,5 x 10^5 bis 3,5 x 10^7 Ohm.
Sicherheitsklasse S1
Schuhe mit Zehenschutzkappe. Sie sind rutschhemmend, antistatisch und verfügen über Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Darüber hinaus haben sie einen geschlossenen Fersenbereich. Eine kraftstoffbeständige Sohle ist ebenfalls möglich.
Zehenschutzkappe Stahl
Zehenschutzkappen aus Stahl sind etwas schwerer als andere Materialien, dafür aber sehr stabil und widerstandsfähig. Sie halten in der Regel einer Krafteinwirkung mind. 200 Joule stand.
Rutschhemmung SRC
Der Schuh ist rutschhemmend sowohl auf Keramikfliesen mit NaLS (Natriumsulfatlösung) als auch auf Stahlböden mit Glycerin.
Auswechselbare Einlegesohle
Die Einlegesohle ist nicht fest im Schuh integriert, sondern nur lose eingelegt. Sie kann daher einfach bei Bedarf ausgetauscht werden.
DGUV 112-191
Diese Regel schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften (z. B. Antistatik) erhalten bleiben.