Die Einlagen nach Maß ESD sind speziell für den Einsatz in Sicherheitsschuhen konzipiert, die den ESD-Normen gemäß EN 61340-5-1 entsprechen müssen. Gemäß der DGUV-Regel 112-191 ist die Nutzung dieser orthopädischen Einlagen strikt geregelt, um den notwendigen ESD-Schutz sicherzustellen. Nur zertifizierte Einlegesohlen dürfen verwendet werden, die gewährleisten, dass die ESD-Funktion der Schuhe aufrechterhalten bleibt.
Für die Anpassung der Einlagen wird ein spezieller Steckschaum (DPV-3550.Schaum) benötigt. Kunden können den Formschaum anfordern und durch Betreten einen Abdruck ihres Fußes erstellen. Dieser Abdruck wird dann genutzt, um die Einlagen individuell zu fertigen. Bei Vorlage eines Privatrezepts kann die Anpassung noch spezifischer erfolgen. Nach Fertigstellung und Zurichtung durch einen Orthopädie-Schuhtechniker erhalten die Kunden ihre maßgeschneiderten Einlegesohlen, die weiterhin den Standards eines zertifizierten Arbeitsschuhs entsprechen.
Diese Prozesse stellen sicher, dass jeder Träger von Sicherheitsschuhen nicht nur optimalen Komfort, sondern auch konforme Sicherheitsstandards genießt.